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Schneeräumung

Schneeräumung Winter 2025-2026

Ein- und Zufahrten sowie Parkflächen werden nur mehr geräumt, wenn der betroffene Eigentümer die Schneeräumpauschale der Gemeinde mit nachstehendem Formular beantragt hat.
Sonderregelungen werden keine genehmigt!

Kosten:
pro Haushalt an einer Adresse 49,75 € inkl. MwSt.
je Gästebett 18,30 € inkl.Mwst.

Für Gewerbebetriebe ohne Gästebetten (Handel, Handwerk) werden 15 Gästebetten berechnet.
Bei Ferienwohnungen mit von bis Angaben bei den Betten ist der Mittelwert als Berechnungsbasis anzugeben.

Die Räumung wird von den Mitarbeitern der Gemeinde nach den jeweiligen Verhältnissen durchgeführt. Ein zeitlicher Räumungsablauf ist nicht festgelegt. Priorität haben die Gemeindestrassen und öffentlichen Plätze.

Entlang der zu räumenden Wege bzw. Parkflächen müssen Schneestangen angebracht werden

Für einen geeigneten Schneeablagerung ist zu sorgen. Falls auf dem eigenen Grundstück keine Möglichkeit besteht, ist die Zustimmung des Grundeigentümers einzuholen und die Fahrer der Räumfahrzeuge darüber zu informieren

Mit der Durchführung der Schneeräumung von privaten Ein- und Zufahrten sowie Parkflächen übernimmt die Gemeinde Galtür keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden jeglicher Art. Für den Zustand der Flächen bleibt weiterhin der Grundeigentümer als Wegerhalter verantwortlich und haftbar.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ablagerung von Schnee auf öffentlichen Straßen und Plätzen gemäß Straßenverkehrsordnung und Tiroler Straßengesetz nicht erlaubt ist.
Der Verursacher wird bei Schäden haftbar gemacht werden.

Dieser Regelung liegt ein Beschluss des Gemeinderates vom 24.10.2024 zugrunde.

Antrag Schneeräumung Winter 25/26

Katastrophenschutz

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Bevorratungsliste Haushalte

Bevorratungsliste Gastbetriebe

Reisedokumente

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Am Gemeindeamt Galtür können von österreichischen Staatsbürgern mit Hauptwohnsitz in Galtür Reisepass und Personalausweis beantragt werden.

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Formulare Land Tirol

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Weiterleitung zu diversen Formularen des Landes Tirol

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Meldewesen

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Hundehaltung

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Holzbezug

Antrag auf Holzbezug 2025- stehend im Wald

Heizkostenzuschuss

Zur Abfederung der Heizkosten hat die Landesregierung am 25.02.2025 die Richtlinie zur Gewährung des Heizkostenzuschusses beschlossen.

Der Heizkostenzuschuss kann zwischen dem 1. März bis 30. September 2025 beantragt werden. Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen:

https://www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss.

Zur Prüfung der Zuschussberechtigung ist die Vorlage der Einkommensunterlagen aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeter Personen erforderlich (sh. beiliegendes Informationsblatt Einkommensberechnung). Antragsteller:innen, denen der Heizkostenzuschuss 2024 bewilligt wurde, bekommen im März 2025 ein Antragsformular vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt.

Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.

Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet. Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt analog zum Vorjahr im Herbst 2025, zu Beginn der Heizperiode 2025/26.

Antragsformular HKZ 2025

Richtlinien Heizkostenzuschuss 2025

Informationsblatt zur Einkommensberechnung HKZ 2025

Gemeindeabgaben

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Datenschutz

Auskunftsersuchen gem. Art. 15 DSGVO

Antrag auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO

Antrag auf Löschung gem. Art. 17 DSGVO

Antrag auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO

Widerspruch gem. Art. 21 DSGVO

Aktuell

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Formulare & Downloads

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Gottesdienstordnung

Gottesdienstordnungen Pfarre Maria Geburt Galtür

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