Am Gemeindeamt Galtür können von österreichischen Staatsbürgern mit Hauptwohnsitz in Galtür Reisepass und Personalausweis beantragt werden.
Express- und Notpässe müssen bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Alter Reisepass vorhanden:
- Alter Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
- Kein Reisepass, aber ein Personalausweis vorhanden:
- Personalausweis (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
- Kein Reisepass, kein Personalausweis, aber ein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
- Kein Reisepass, kein Personalausweis und kein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden:
- Eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge (benötigt amtlichen Lichtbildausweis)
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
Gegebenenfalls werden in allen vier genannten Fällen folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:
- Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid
- Bei Unklarheiten zur Namensführung, zur Namensschreibweise (beispielsweise ß/ss, Doppelnamen), zum Geburtsort und ähnliches: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid, Staatsbürgerschaftsdokumente
- Bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin beziehungsweise Ingenieur:
- Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- Verleihungsurkunde
Aktuelle Informationen zum Reisepass auf oesterreich.gv.at
Aktuelle Informationen zum Personalausweis auf oesterreich.gv.at