Schneeräumung Winter 2024-2025
Ein- und Zufahrten sowie Parkflächen werden nur mehr geräumt, wenn der betroffene Eigentümer die Schneeräumpauschale der Gemeinde mit nachstehendem Formular beantragt hat.
Sonderregelungen werden keine genehmigt!
Kosten:
pro Haushalt an einer Adresse 48,30 € inkl. MwSt.
je Gästebett 17,80 € inkl.Mwst.
Für Gewerbebetriebe ohne Gästebetten (Handel, Handwerk) werden 15 Gästebetten berechnet.
Bei Ferienwohnungen mit von bis Angaben bei den Betten ist der Mittelwert als Berechnungsbasis anzugeben.
Die Räumung wird von den Mitarbeitern der Gemeinde nach den jeweiligen Verhältnissen durchgeführt. Ein zeitlicher Räumungsablauf ist nicht festgelegt. Priorität haben die Gemeindestrassen und öffentlichen Plätze.
Entlang der zu räumenden Wege bzw. Parkflächen müssen Schneestangen angebracht werden
Für einen geeigneten Schneeablagerung ist zu sorgen. Falls auf dem eigenen Grundstück keine Möglichkeit besteht, ist die Zustimmung des Grundeigentümers einzuholen und die Fahrer der Räumfahrzeuge darüber zu informieren
Mit der Durchführung der Schneeräumung von privaten Ein- und Zufahrten sowie Parkflächen übernimmt die Gemeinde Galtür keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden jeglicher Art. Für den Zustand der Flächen bleibt weiterhin der Grundeigentümer als Wegerhalter verantwortlich und haftbar.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ablagerung von Schnee auf öffentlichen Straßen und Plätzen gemäß Straßenverkehrsordnung und Tiroler Straßengesetz nicht erlaubt ist.
Der Verursacher wird bei Schäden haftbar gemacht werden.
Dieser Regelung liegt ein Beschluss des Gemeinderates vom 24.10.2024 zugrunde.