Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.
Strafregisterbescheinigung - alle Informationen zu erforderlichen Unterlagen, Kosten und Formular