Öffentliche Veranstaltungen sind bei der Behörde in einer der folgenden Arten schriftlich anzumelden:
- Einzelveranstaltungen,
- wiederkehrende Veranstaltungen innerhalb eines Zeitraumes von weniger als sechs Monaten oder
- ständige Veranstaltungen
Die Anmeldung muss spätestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn bei der Behörde eingelangt sein; abweichend davon beträgt die Anmeldefrist
- für Veranstaltungen, zu denen mehr als 1.000 Personen gleichzeitig erwartet werden, sechs Wochen,
- für die Darbietung von Straßenmusik eine Woche.