Öffentliche Veranstaltungen sind bei der Behörde in einer der folgenden Arten schriftlich anzumelden:

    1. Einzelveranstaltungen,
    2. wiederkehrende Veranstaltungen innerhalb eines Zeitraumes von weniger als sechs Monaten oder
    3. ständige Veranstaltungen

 Die Anmeldung muss spätestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn bei der Behörde eingelangt sein; abweichend davon beträgt die Anmeldefrist

  1. für Veranstaltungen, zu denen mehr als 1.000 Personen gleichzeitig erwartet werden, sechs Wochen,
  2. für die Darbietung von Straßenmusik eine Woche.

Veranstaltungsmeldung