In der Gemeinde Galtür ist die Stelle einer Stützkraft im Kindergarten Galtür zu vergeben.
Anforderungen, Aufgabenbereich sowie Anstellungsverhältnis und Entlohnung finden Sie in der untenstehenden Stellenausschreibung
Tirol bietet Jugendlichen viele Möglichkeiten – die Tiroler Jugendkarte sorgt dafür, dass sie diese auch tatsächlich nutzen können. Sie macht Vergünstigungen im ganzen Land sichtbar und stellt sie Jugendlichen zwischen 14 und 20 Jahren kostenlos über die Land Tirol-App zur Verfügung.
Damit wird aus einem breiten Angebot ein konkreter Vorteil im Alltag: reduzierte Eintritte in Freizeit- und Sporteinrichtungen, Ermäßigungen bei Kulturangeboten, Nachhilfe oder beim Führerschein sowie Vorteile im regionalen Handel.
- Neben den Vergünstigungen gibt es aktuell einen zusätzlichen Anreiz:
Von 22. Juni bis 5. Juli können alle BesitzerInnen der Jugendkarte sowie Jugendliche, die jetzt neu eine Karte beantragen, mit wenigen Klicks an einem Gewinnspiel teilnehmen. Verlost werden zwei Erlebnis-Pakete für jeweils zwei Personen in der Area 47 im Ötztal inklusive zwei Übernachtungen vor Ort.
Bei der Gemeinde Kappl sind folgende Stellen ausgeschreiben:
Pädagogische Fachkraft für den Kindergarten Kappl
und
Kindergartenpädagogin / Kindergartenpädagoge mit Leitungsfunktion
Die Silvretta‑Hochalpenstraße öffnet ab Donnerstag, 4. Juni 2026, mautfrei von Galtür aus bis zum Vermuntsee. Die Bielerhöhe ist somit über die Tiroler Seite der Passstraße erreichbar. Die Anfahrt von Landeck über das Paznaun bis nach Vermunt ist problemlos möglich.
Die Gemeinde Galtüpr sucht ab sofort Mitarbeiter*in für die Pflege der Grünanlagen und Blumenbeete.
Das Alpinarium Galtür sucht zur Ergänzung seines Teams Mitarbeiter*in ab Anfang Juni
Die Saarbrücker-Hütte in der Silvretta sucht Hüttenpächter* in (m/w/d) idealerweise ein Paar ab 2027.
Statistik Austria erhebt, basierend auf der nationalen und europäischen Tourismus-Statistik-Verordnung, einmal jährlich den Bestand der Beherbergungsbetriebe.
Es sind die aktuellen Bestandsdaten (Betriebe und Betten) für den Berichtszeitraum November 2025 bis Oktober 2026 bis spätestens 05. Juni 2026 an die Gemeinde zu übermitteln.
Rechtsgrundlage - Datenschutz
- Tourismus-Statistik-Verordnung BGBl. II Nr. 498/2002 idF Nr. 24/2012
- Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Tourismus-Statistik-Verordnung 2002 geändert wird BGBl. II Nr. 24/2012
- Meldegesetz 1991, BGBl. Nr. 9/1992 vom 07.01.1992 idgF
- EU-VERORDNUNG Nr. 692/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2011
- Durchführungsverordnung Nr. 1051/2011 der Kommission vom 20. Oktober 2011
Das Statistikgeheimnis und der Schutz Ihrer persönlichen Daten zählen zu unseren wichtigsten Grundsätzen, dazu sind wir durch das Bundesstatistikgesetz und das Datenschutzgesetz verpflichtet.
Auskunftspflicht
Auskunftspflicht besteht aufgrund des Meldegesetzes 1991 BGBl. Nr. 9/1992 vom 7. Jänner 1992 idgF und der Tourismus-Statistik-Verordnung BGBl. II Nr. 498/2002 idF Nr. 24/2012 seitens der Unterkunftsgeber:innen oder deren Beauftragte bzw. bei beaufsichtigten Campingplätzen seitens des verantwortlichen Aufsichtsorgans, in Ermangelung eines solchen der Inhaber:innen.
Meldefrist
Die Daten müssen bis spätestens 5. Juni 2026 an die Gemeinde übermittelt werden.
Formulare
Tourismusfragebogen F-B3 Tourismusjahr 2025/2026 (PDF)
