Die Gemeinde Galtür ist gemäß der e-card Fotoregistrierungsstellen Verordnung (BGBl. II NR. 227/2024) berechtigt, das Verfahren zur Fotoregistrierung für österreichische sowie nicht-österreichische Staatsbürger durchzuführen.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Galtür.
    Falls kein Hauptwohnsitz in Österreich vorhanden ist:
    Der Nebenwohnsitz in der Gemeinde Galtür.

Wichtig:

  • Ein persönliches Erscheinen am Gemeindeamt ist erforderlich.

Mitzubringende Dokumente:

  1. Aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate, entsprechend den Passbildkriterien).
  2. Falls vorhanden:
    Alte e-card.
    Falls nicht vorhanden:
    Österreichische Sozialversicherungsnummer.
  3. Gültiges Reisedokument im Original.

Bitte bringen Sie diese Unterlagen zum Termin mit, um die Fotoregistrierung erfolgreich abzuschließen.