Die Gemeinde Galtür ist gemäß der e-card Fotoregistrierungsstellen Verordnung (BGBl. II NR. 227/2024) berechtigt, das Verfahren zur Fotoregistrierung für österreichische sowie nicht-österreichische Staatsbürger durchzuführen.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Galtür.
Falls kein Hauptwohnsitz in Österreich vorhanden ist:
Der Nebenwohnsitz in der Gemeinde Galtür.
Wichtig:
- Ein persönliches Erscheinen am Gemeindeamt ist erforderlich.
Mitzubringende Dokumente:
- Aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate, entsprechend den Passbildkriterien).
- Falls vorhanden:
Alte e-card.
Falls nicht vorhanden:
Österreichische Sozialversicherungsnummer. - Gültiges Reisedokument im Original.
Bitte bringen Sie diese Unterlagen zum Termin mit, um die Fotoregistrierung erfolgreich abzuschließen.