Wer muss sich anmelden?

Alle, die in Galtür eine Unterkunft beziehen, müssen sich innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug anmelden. Jede Person in einem Haushalt muss sich eigens anmelden, das gilt auch für Kinder.

Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung?

Meldezettel Deutsch vollständig ausgefüllt und von der/dem UnterkunftgeberIn unterschrieben

    • Die Rubrik Religionsbekenntnis kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die/der UnterkunftgeberIn den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
    • Die ZMR-Zahl können Sie ausfüllen, wenn Ihnen die Nummer bekannt ist

öffentliche Urkunden im Original, aus denen Familiennamen und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde)

amtlicher Lichtbildausweis im Original (z.B. Reisepass)

Wenn Sie nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, müssen Sie ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) im Original mitbringen.

Wo kann ich mich anmelden?

  • Persönlich am Gemeindeamt Galtür
  • Postalisch oder per Bote: Dafür müssen Sie die Originaldokumente oder notariell bzw. gerichtlich beglaubigte Abschriften der Dokumente zusammen mit dem ausgefüllten Meldezettelformular an das Gemeindeamt Galtür schicken. Der Bote braucht keine Vollmacht.
    • Online: Voraussetzungen:
      1. Handy-Signatur
      2. Volljährigkeit
      3. Österreichische Staatsbürgerschaft
      4. Aktueller Hauptwohnsitz in Österreich

ACHTUNG!

  • Eine Anmeldung per E-Mail ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
  • Das Gemeindamt Galtür kann Sie bei Ihrem vorigen Hauptwohnsitz in Österreich abmelden, wenn Sie in Galtür einen neuen Hauptwohnsitz melden.
  • Einen Nebenwohnsitz können Sie persönlich oder per Post (siehe oben) anmelden, aber nicht online.

Ich komme aus der EU, aus dem EWR-Raum oder aus der Schweiz: Muss ich mich anmelden?

Ja. Für die Wohnsitzmeldung gilt die Frist von drei Tagen. Wenn Sie sich als SchweizerIn, EU- oder EWR-BürgerIn außerdem länger als drei Monate in Österreich aufhalten, müssen Sie innerhalb von vier Monaten ab Einreise (§§ 51-53 Abs. 1 NAG) eine Anmeldebescheinigung von der Bezirkshauptmannschaft Landeck ausstellen lassen.

Tun Sie dies nicht, kann eine Geldstrafe verhängt werden.

Für die Anmeldung brauchen Sie die Wohnsitzmeldung (Achtung, hier gilt die Dreitagesfrist)

Information Aufenthaltsrecht EWR Bürger und Schweizer

Aktuelle Informationen zum Aufenthalt in Österreich auf oesterreich.gv.at