Um die Gewährung eines Heizkostenzuschusses kann zwischen 15. März und 31. Dezember 2022 angesucht werden.

Fördervoraussetzungen

Hauptwohnsitz im Bundesland Tirol

Netto-Einkommensobergrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses

Für den Heizkostenzuschuss sind Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht überschreiten:

  • 1.000 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
  • 1.590 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
  • 260 Euro pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und 190 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
  • 550 Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
  • 380 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt

Energiekostenzuschuss

Netto-Einkommensobergrenzen für die Gewährung des Energiekostenzuschusses

Für den Energiekostenzuschuss sind über den bestehenden Heizkostenzuschuss einmalig folgende Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht überschreiten:

  • 1.900 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
  • 2.700 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
  • 450 Euro pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und 330 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
  • 750 Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
  • 600 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt

Für PensionistenInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, wohnhaft außerhalb der Stadtgemeinde Innsbruck, denen im vergangenen Jahr der Antrag auf Heizkostenzuschuss des Landes bewilligt wurde, ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich.

PensionistenInnen mit Bezug der Ausgleichszulage wohnhaft in der Stadtgemeinde Innsbruck, welche in der Heizperiode 2020/2021 einen Heizkostenzuschuss bezogen haben, übermittelt die Behörde ein Antragsformular.

Anträge sind im Zeitraum von 15. März 2022 bis 31. März 2023 beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, Tel. 0512 508 3693, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder beim zuständigen Gemeindeamt einzubringen.

Die Formulare liegen beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, undbei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde auf und sind im Internet auf der Website der Abteilung Soziales herunterzuladen.

Antragsformular Heiz- und Energiekostenzuschuss für das Jahr 2022

Online Antrag Heiz- und Energiekostenzuschuss (Antrag öffnet in einem neuen Fenster)

Erweiterte Richtlinien Heizkostenzuschuss 2022