
Mikrozensus: Die kleine Volkszählung zeigt, wie Österreich lebt
Der Mikrozensus ist eine Haushaltsbefragung von Statistik Austria, die seit 1968 vierteljährlich durchgeführt wird. Sie liefert zentrale Daten für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft – von Arbeit über Bildung bis Wohnen. Pro Quartal werden rund 22 500 Haushalte zufällig ausgewählt und insgesamt 5-mal im Abstand von jeweils 13 Wochen befragt, damit Veränderungen im Jahresverlauf sichtbar werden. Die Teilnahme ist gesetzlich verpflichtend. Wer nach mehrmaliger Aufforderung nicht antwortet, riskiert eine Verwaltungsstrafe.
Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.statistik.at/mikrozensus
Was ist der Mikrozensus und warum ist er so wichtig?
Ziel dieser Haushaltsbefragung ist es, kontinuierlich aktuelle und international vergleichbare Daten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit, Bildung und Wohnsituation zu erheben. Damit liefert der Mikrozensus nicht nur zentrale Grundlagen für politische Entscheidungen, sondern auch für wirtschaftliche Indikatoren wie den Verbraucherpreisindex oder die Inflationsrate.
Ergebnisse aus dem Mikrozensus finden sich in zahlreichen Medienberichten – etwa, wenn es um durchschnittliche Mietpreise, Teilzeitquoten oder Bildungsabschlüsse geht. Die erhobenen Daten bilden eine essenzielle Grundlage für faktenbasierte Entscheidungen in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung, die alle Menschen in Österreich betreffen.
Wie läuft die Haushaltserhebung ab?
Pro Quartal werden österreichweit rund 22 500 Haushalte zufällig aus dem Zentralen Melderegister ausgewählt. Die Befragung beginnt mit einem RSb-Schreiben, das die betroffenen Haushalte über ihre Teilnahme informiert und alle notwendigen Kontaktdaten zur Terminvereinbarung enthält. Es werden Fragen zur Wohnung bzw. Haus sowie zu allen dort wohnhaften Personen gestellt. Die erste Befragung findet in der Regel vor Ort statt – vorzugsweise im Wohnraum der Auskunftspflichtigen, um rasch etwaige Unterlagen heranziehen zu können. Falls dies nicht gewollt ist, kann der Haushalt auch einen Ort vorschlagen.
Die Erhebungspersonen führen die Erhebung mittels computerunterstütztem Fragebogen durch. Danach folgen 4 weitere Befragungen im Abstand von jeweils rund 13 Wochen. Diese können telefonisch oder online erfolgen. Der Mikrozensus erstreckt sich also über rund ein Jahr.
Was wird gefragt und wie viel Zeit nimmt das in Anspruch?
Gefragt wird nach dem Geschlecht, dem Beruf, dem Ausbildungsstand, der Wohnfläche und weiteren sozialen Merkmalen der Haushaltsmitglieder. Für berufstätige Erwachsene dauert die Befragung rund 15 Minuten, für Kinder und nicht berufstätige Personen etwa 5 Minuten. Ein privater Haushalt an derselben Adresse darf innerhalb von 10 Jahren nur einmal über mehrere aufeinanderfolgende Quartale hinweg befragt werden.
Besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme?
Ja. Der Mikrozensus ist eine Haushaltsbefragung von Statistik Austria mit gesetzlicher Auskunftspflicht. Diese ergibt sich aus dem Bundesstatistikgesetz 2000 sowie der Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung. Alle volljährigen Mitglieder eines betroffenen Haushalts sind verpflichtet, Auskunft zu geben. Für minderjährige Personen muss die gesetzliche Vertretung die Fragen beantworten. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen aber selbst antworten. Sollte ein Haushaltsmitglied nicht verfügbar sein, kann eine andere volljährige Person aus demselben Haushalt beauftragt werden, die Fragen zu beantworten.
Statistik Austria muss die auskunftspflichtigen Personen bei Verweigerung der Auskunft und bei wissentlich unvollständigen oder nicht dem besten Wissen entsprechenden Angaben über die Rechtsfolgen informieren.
Was passiert, wenn jemand nicht teilnimmt?
Wird die Befragung nicht innerhalb von fünf Wochen nach der sogenannten Referenzwoche (Woche, über die Auskunft zu erteilen ist) beantwortet, informiert Statistik Austria die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Diese leitet in der Regel ein Verwaltungsstrafverfahren ein. Die konkreten Strafhöhen werden von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder in Wien vom Magistrat festgesetzt. Statistik Austria selbst hat auf die Strafbemessung keinen Einfluss.
Wie sicher sind die erhobenen Daten?
Statistik Austria unterliegt strengen Datenschutzrichtlinien. Die Erhebungsdaten werden getrennt von personenbezogenen Informationen gespeichert. Nach Abschluss aller fünf Befragungswellen werden Name und Adresse gelöscht, die Daten pseudonymisiert und nur in aggregierter Form weiterverarbeitet. Die vollständige Datenschutzinformation finden Sie unter: https://www.statistik.at/mikrozensus -> Rechtsgrundlagen, Datenschutz
Diese verschlüsselten Datensätze dienen anschließend als Grundlage für Analysen und Statistiken, die öffentlich zugänglich sind und sowohl Politik, Medien und Wissenschaft als auch der allgemeinen Bevölkerung zur Verfügung stehen.
Wo gibt es weitere Informationen?
https://www.statistik.at/mikrozensus|
Für gehörlose Personen finden sich Erklärvideos unter Mikrozensus - STATISTIK AUSTRIA - Die Informationsmanager im Unterpunkt Multimedia
In der letzten Sitzung des Aufsichtsrates der illwerke vkw wurde über die Zukunft der Silvretta-Hochalpenstraße beraten.
Ziel ist es, die hochalpine Passstraße sicher befahrbar zu machen und im Jahr 2030 wieder für den öffentlichen Verkehr freigeben zu können.
Nach Felsstürzen und Murenabgängen im Sommer 2024 war die beliebte Passstraße aus Sicherheitsgründen für den öffentlichen Verkehr gesperrt worden. Nach einem weiteren Ereignis im Juli 2025 wurde entschieden, die Straße trotz der bis dahin bereits umgesetzten Sicherungsmaßnahmen in der Sommersaison 2025 nicht zu öffnen. Ein Langfristkonzept für die Sicherheit auf der Silvretta-Hochalpenstraße mit detaillierten geologischen Modellrechnungen machte bereits im Herbst 2025 deutlich, dass eine Öffnung auch in der Saison 2026 nicht möglich sein wird. Mittlerweile liegt das Konzept vor und der Aufsichtsrat hat die weitere Vorgehensweise beschlossen.
Es ist geplant, die Silvretta-Hochalpenstraße in den nächsten Jahren umfassend abzusichern. Dazu sind in mehreren Bereichen Straßenumlegungen und die Errichtung von Schutzdämmen notwendig.
Der Zeitplan sieht vor, nach Abschluss der Detailplanungen im Sommer 2026 das Behördenverfahren zu starten. Im März 2027 könnte dann im Aufsichtsrat auf Grundlage vergabereifer Angebote der Baubeschluss gefasst werden.
Nach Umsetzung der Bauarbeiten in drei Bausaisonen 2027 bis 2029 könnte im Sommer 2030 die Silvretta-Hochalpenstraße wieder für den öffentlichen Verkehr freigegeben werden.
Bis dahin bleibt die Vermuntbahn auch im Sommer geöffnet und bietet von der Vorarlberger Seite einen Zugang auf die Bielerhöhe.
Auch von Tiroler Seite über das Paznaun wird die Straße während der Bauarbeiten im Sommer mautfrei zugänglich bleiben.
„Komm in die Gruppe! Ehrenamt? Ehrensache!“ – das ist der Slogan der neuen Kampagne des Landes Tirol im „Jahr des Ehrenamts“. „Eine Gruppe steht für Gemeinschaft, Zusammenhalt und Zugehörigkeit. Das ist es, was das Ehrenamt und das freiwillige Engagement ausmachen. Ehrenamt und Freiwilligkeit sind keine Pflicht, bieten aber die Möglichkeit, Teil von etwas Großem zu sein und Wesentliches zum gesellschaftlichen Gefüge beizutragen. Das wollen wir mit dieser Kampagne zum Ausdruck bringen und damit jene wertschätzen, die bereits in der Gruppe sind. Es sollen aber auch jene, die es noch nicht sind, motiviert werden, Teil der Gruppe zu werden. Ohne das freiwillige Engagement wäre so vieles in Tirol nicht möglich – gleichzeitig braucht es auch den Nachwuchs, der genau diese einzigartige Struktur in Tirol aufrechthält“, betont LH Anton Mattle.
Weiterlesen: Jahr des Ehrenamts -„Komm in die Gruppe! Ehrenamt? Ehrensache!“
Die Gemeinde Galtür sucht ab 1. März eine Reinigungsfachkraft für das Gemeindeamt Galtür
Die Ordination MED Galtür, Allgemeind und Sportmedizin hat in der Wintersaison vom 1. Dezember 2025 bis 12.April 2026 durchgehend 7 Tage die Woche geöffnet.


