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Rechtsgrundlage - Datenschutz

Das Statistikgeheimnis und der Schutz Ihrer persönlichen Daten zählen zu unseren wichtigsten Grundsätzen, dazu sind wir durch das Bundesstatistikgesetz und das Datenschutzgesetz verpflichtet.

Auskunftspflicht

Auskunftspflicht besteht aufgrund des Meldegesetzes 1991 BGBl. Nr. 9/1992 vom 7. Jänner 1992 idgF und der Tourismus-Statistik-Verordnung BGBl. II Nr. 498/2002 idF Nr. 24/2012 seitens der Unterkunftsgeber:innen oder deren Beauftragte bzw. bei beaufsichtigten Campingplätzen seitens des verantwortlichen Aufsichtsorgans, in Ermangelung eines solchen der Inhaber:innen.

Meldefrist

Die Daten müssen bis spätestens 5. Juni 2026 an die Gemeinde übermittelt werden.

Formulare

Tourismusfragebogen F-B3 Tourismusjahr 2025/2026 (PDF)

Tourismusformular F-B3 Tourismusjahr 2025/2026 (Excel/ ODS)

Online Formular