Um die Tiroler Bevölkerung hinsichtlich der Heiz-, Energie-, Betriebs- und Wohnkosten auch weiterhin zu entlasten, hat die Tiroler Landesregierung den Tirol-Zuschuss 2.0 beschlossen. Wie bereits im Vorjahr handelt es sich dabei um einen Zuschuss, der aus einem Heiz- und einem Wohnkostenzuschuss besteht. Gegenüber 2023 wurden jedoch die Einkommensgrenzen um rund zehn Prozent erhöht. Die Auszahlung erfolgt heuer gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird direkt nach der Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt dann mit Beginn der Heizperiode im September.

Der Tirol-Zuschuss kann zwischen dem 1. März bis 30. September 2024 beantragt werden. In der Anlage werden die Richtlinien und das Antragsformular für Neuanträge übermittelt, für diese ist weiterhin die Vorlage der aktuellen Einkommensunterlagen erforderlich. Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen: www.tirol.gv.at/tirolzuschuss. Für den Wohnkostenzuschuss 2023 sind auch Bezieher:innen einer Mindestsicherungsleistung anspruchsberechtigt.

AntragstellerInnen, denen der Heiz- oder Wohnkostenzuschuss 2023 bewilligt wurde, bekommen im März 2024 einen Folgeantrag (sh. Anlage Folgeantrag HKZ_WKZ 2024) vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. Bei gleichbleibender Einkommenssituation bzw. unveränderter Haushaltszusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich.  Bei einer Veränderung der Einkommenssituation (Einkommensart, Einkommenshöhe) bzw. der Haushaltszusammensetzung (Zu- bzw. Wegzug, Geburt, …), ist der entsprechende Vermerk anzuführen sowie die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln.

Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage und Bezieher:innen einer Mindestsicherungsleistung, denen der Wohnkostenzuschuss 2023 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.

Antragsformular HKZ-WKZ-2024
Folgeantrag HKZ-WKZ-2024
Richtlinien Heizkostenzuschuss 2024
Richtlinien Wohnkostenzuschuss 2024