Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Galtür auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus:
- einer Bildmarke
- dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
- Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Galtür gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier
Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle oder direkt an folgenden Kontakt.
Elektronische Signaturprüfung
Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte die untenstehenden Adressen:
- http://www.signaturpruefung.gv.at/ Offizieller Link zur Signaturprüfung - leitet derzeit weiter zum Prüfservice der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH)
- https://pruefung.signatur.rtr.at/ Prüfservice der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH)
- http://www.buergerkarte.at/ Prüfservice auf der Homepage www.buergerkarte.at unter PDF-Signaturen > Signatur prüfen
Legalisator in Grundbuchsachen
Alfons Sonderegger
Galtür 25b6563 GaltürTel: 0664 4997386Mail: a.sonderegger(at)tsn.atUm telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.
Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2023 des Planungsverbandes Paznaun
- 881-01/2024 vom 01.02.2024
- 882-02/2024 vom 13.03.2024
- 883-03/2024 vom 22.05.2024
- 884-04/2024 vom 27.06.2024
- 885-05/2024 vom 28.08.2024
- 886-06/2024 vom 24.10.2024
- 887-07/2024 vom 21.11.2024
- 888-08/2024 vom 19.12.2024
- 875-01/2023 vom 16.02.20223
- 876-02/2023 vom 23.03.2023
877-03/2023 vom 15.06.2023 - 878-04/2023 vom 17.08.2023
- 879-05/2023 vom 26.09.2023
- 880-06/2023 vom 12.12.2023
Verordnungen
Abgaben und Gebühren
Verordnung Gebühren und Indexanpassung 2025
Campieren
Ausnahme vom Verbot "Campieren ausserhalb von Campingplätzen"
Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe
Verordnung über die Höhe der Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe
Friedhof
Halten und Parken Verboten
Halten und Parken Verboten Tagesparkplätze Berbahnen Galtür
Lageplan halten und Parken Verboten
Kanal
Kanalordnung
Kanalgebührenordnung
Lärm
Leinenzwang
Leinenzwang
Leinenzwang Anhang 1
Leinenzwang Anhang 2
Müll
Müllabfuhrordnung
Müllgebührenordnung
Örtliches Raumordnungskonzept
Verordnung Fortschreibung örtliches Raumordnungskonzept
Verordnungsplan Fortschreibung örtliches Raumordnungskonzept
Parkraum
Parkraumbewirtschaftung
Übersicht Parkraumbewirtschaftung
Spielplatz
Stellplatz
Wald
VERORDNUNG Wildruhefläche Maiswald
Wasser
- Angeschlagen am: 30.04.2025
- Abgenommen am: 15.05.2025
Kundmachung Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich "Maasli; Wechner"
- Angeschlagen am: 28.04.2025
- Abgenommen am: 27.05.2025
Kundmachung Auflage- und Erlassungsbeschluss Änderung Flächenwidmung Gst. 1240
- Angeschlagen am: 28.04.2025
- Abgenommen am: 27.05.2025
Kundmachung Auflage- und Erlassungsbeschluss Änderung Flächenwidmung Gst. 1289, 1283 und 1291
- Angeschlagen am: 09.04.2025
- Abgenommen am: 06.06.2025
Kundmachung Bekämpfung der Schaf- und Ziegenräude im Bezirk Landeck 2025
- Angeschlagen am: 31.03.2025
- Abgenommen am: 15.04.2025
Kundmachung Rauschbrandschutzimpfung der Rinder im Jahr 2025; Rauschbrandgefährdete Alpen und Weiden