Gemäß § 108 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses der Gemeinde Galtür für das Jahr 2025 im Gemeindeamt Galtür von
19.02. – 06.03.2026
während den Amtszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt.
Einwendungen gegen den Entwurf des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2025 sind in obengenannter Frist schriftlich beim Gemeindeamt Galtür einzubringen.
Der Bürgermeister
