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 Anträge für die Verlosung der Berechtigungen zum Enzianwurzengraben können ab sofort bis zum 4. September 12:00 Uhr am Gemeindeamt Galtür eingebracht werden.

Eine Liste der für die heurige Verlosung gesperrten Personen liegt am Gemeindeamt Galtür auf.

zu beachten:

  • Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Galtür haben
  • pro Haushalt ist nur eine Person antragsberechtigt
  • für den Antrag ist eine Verwaltungsabgabe von 18,-€ zu entrichten