GemeindeGaltuer 50px

Entsprechend den unionsrechtlichen Vorgaben sind die Mitgliedsstaaten und somit auch die Bundesländer verpflichtet, zur Ermittlung des Erhaltungszustandes u.a. der Wolfspopulation ein Monitoring durchzuführen. Dieser Verpflichtung kommt das Land Tirol nun verstärkt nach, indem neben der Sammlung von genetischem Material nun unter anderem auch systematisch Bildmaterial gesammelt wird.

Um der oben angeführten Verpflichtung eines Monitorings auch nachkommen zu können, wurde der § 53c ins Tiroler Jagdgesetz 2004 (TJG 2004) aufgenommen:

§ 53c

Amtliches Monitoring

(1) Soweit es für die Erhebung des Wildbestandes, die Untersuchung von Wildschäden und Wildkrankheiten, zur Evaluierung von Wildruheflächen und Fütterungsanlagen, zur Überwachung von Bären, Wölfen, Luchsen und Goldschakalen bzw. invasiven gebietsfremden Arten sowie für sonstige Erhebungen im Rahmen von jagdrechtlichen Verfahren erforderlich ist, können die Landesregierung oder die Bezirksverwaltungsbehörden ein örtlich und zeitlich begrenztes amtliches Monitoring durchführen.

(2) Das amtliche Monitoring hat die für die Erhebungen nach Abs. 1 erforderlichen Maßnahmen zu umfassen, wie insbesondere die koordinierte Begehung und Probennahme (Schleifentaxierung), die koordinierte Wildbestandszählung, die Vornahme von Einzelschutzmaßnahmen, die Auszäunung von Probeflächen, die Durchführung genetischer und mikrobiologischer Untersuchungen und die Aufstellung von Wildkameras.

(3) Der Jagdausübungsberechtigte, der Grundeigentümer und der sonst in seinen Rechten betroffene Teilwaldberechtigte, Einforstungsberechtigte oder sonstige Nutzungsberechtigte hat die Maßnahmen des amtlichen Monitorings zu dulden.

(4) Jagdschutzorgane, Hegemeister und Organe des Tiroler Jägerverbandes haben bei der Durchführung des amtlichen Monitorings angemessen mitzuwirken.

HINWEIS: Sämtliche aufgenommen Bilder, die Personen oder personenbezogene Daten enthalten, werden im Rahmen der Auswertung der Bilder automatisiert gelöscht.

Die Wildkameras sind auch in der Liste der Datenverarbeitungen nach DSGVO des Landes Tirol eingetragen. Die vollständige Datenschutzerklärung hierzu ist im Anhang dieses Schreibens beigefügt.

Für allfällige Rückfragen steht Ihnen die Abt. Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht gerne zur Verfügung!

Datenschuterklärung