Wichtige Information für alle Hundehalter

Mit Ende Jänner 2020 tritt eine Novelle des Landespolizeigesetztes in Kraft, in welcher neue Regelungen für das Halten und Führen von Hunden eingeführt wurden.

Erstmal einheitlich für alle Gemeinden Tirols wurde im bebauten Gebiet eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht eingeführt. Die HundehalterInnen können hier zwischen diesen beiden Varianten wählen. In bestimmten Bereichen wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren, vor Schulen und Kindergärten sind Hunde jedenfalls mit Leine und Maulkorb zu führen.

Hundehalter, die erstmals einen Hund bei der Gemeinde anmelden, müssen den Nachweis einer theoretischen Ausbildung zur Hundeführung (Sachkundenachweis) in Form eines Kurses vorlegen. Diese Kurse werden von tierschutzqualifizierten HundetrainerInnen oder von speziell ausgebildeten Tierärzten angeboten. Die Bescheinigung ist mit der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen.

Die Verpflichtung zum Nachweis eines Kursbesuches tritt mit 1. April 2020 in Kraft. Kurse werden ab Anfang Februar am WIFI angeboten.