Im Bereich der Familienförderung wurden Seitens des Landes Tirol eine Neugestaltung durchgeführt.. Diese Neuerungen haben eine Verbesserung der Familienförderung zum Ziel. Dementsprechend erfolgte in den Förderrichtlinien:

eine Anhebung der Einkommensgrenzen bzw. eine Erhöhung der Fördersätze, um einkommensschwache Familien bestmöglich zu unterstützen.

Eine weitere Änderung ist, dass die neuen Richtlinien ab 01.01.2018 ausschließlich eine elektronische Antragstellung vorsehen. Die dafür vorgesehenen Online - Formulare sind auf der Hompage des Landes Tirol abrufbar (siehe Links). Das Förderansuchen ist von der jeweiligen Förderwerberin/ vom jeweiligen Förderwerber online beim Land Tirol einzubringen. Die bisher praktizierte Vorgangsweise der Einbringung von Förderanträgen im Wege der Wohnsitzgemeinde ist damit hinfällig.

Die für die Antragstellung notwendigen Haushaltsbestätigungen können bei der Gemeinde beantragt werden. Wir senden diese gerne per Mail im PDF- Format zu, so dass sie in den Online Formularen des Landes hochgeladen werden können.