Zweite Chance für Elektrogeräte

Jetzt auch für Fahrräder!

Mit dem Reparaturbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 200 Euro für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten und/oder bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben.

Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten in Österreich zu steigern. Die Förderung ist finanziert aus Mitteln der Europäischen Union – NextGenerationEU.

Bons können so lange beantragt werden wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis 31.3.2026.

Wie hoch ist der Reparaturbonus?

  • 50% der Bruttokosten
  • bis zu 200 Euro für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten
  • bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlages

Wer kann eine Förderung beantragen?

Die Förderungsaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Österreich. Pro Gerät kann ein Bon beantragt werden, welcher für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden kann. Sobald dieser Bon beim Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon beantragt und für ein weiteres Gerät verwendet werden.

Was kann gefördert werden?

Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden. Eine Reparatur ist ein Vorgang, bei dem ein defektes Objekt in einen funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird.

Somit sind Geräte mit elektronischen bzw. elektrischen Bauteilen umfasst, unabhängig davon, ob diese funktionsbestimmend sind (z.B. Haarföhn) oder nicht (z.B. Duschkopf mit Farbwechselfunktion).

Welche Geräte werden gefördert?

  • Elektro- und Elektronikgeräte, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden.
  • Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden.

Ebenso sind Reparaturen nicht elektronischer Gerätebauteile (z.B. defektes Rad eines Staubsaugers) förderungsfähig.

Generell ausgeschlossen von der Förderung ist der Neukauf eines Geräts oder der Austausch gegen ein neues bzw. ein anderes generalüberholtes Gerät.

Die Geräte müssen sich in privatem Eigentum des:der Antragsteller:in befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein. Eine vollständige Liste der förderungsfähigen Elektro- und Elektronikgeräte finden Sie unter: https://www.reparaturbonus.at/geraeteliste

Beispiele für förderungsfähige Geräte:

Küchenmaschine, Wasserkocher, Leuchten, Headset, Smartphone, Notebook, Waschmaschine, E-Bikes, Spielzeug, Lautsprecher, Hochdruckreiniger

Ausgenommen von dieser Förderung sind unter anderem:

  • PKWs, Hybrid- und Elektroautos
  • Geräte, welche für die Inbetriebnahme nicht erneuerbare Energiequellen wie Erdgas, Benzin oder Diesel benötigen
  • Geräte, welche Strom produzieren, jedoch nicht durch Strom betrieben werden
  • Leuchtmittel
  • Waffen

Beispiele für nichtförderungsfähige Geräte:

Gasherd, Benzinrasenmäher, Notstromaggregat, Photovoltaikanlage, Windturbine

Beispiele nicht förderungsfähiger Geräte, finden Sie unter https://www.reparaturbonus.at/negativbeispiele

Generell von der Förderung ausgeschlossen sind Reparaturdienstleistungen, für welche ein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (z.B. bei Versicherungen) und für Reparaturen, welche im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen durchgeführt werden. Service- und Wartungsarbeiten stellen keine Reparaturen dar und sind daher ebenso nicht förderungsfähig.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderungshöhe beträgt bei Reparaturen pro Bon maximal 200 Euro und für einen Kostenvoranschlag maximal 30 Euro bzw. 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten. Der Förderungsbetrag wird auf ganze Euro abgerundet.

Wird im Anschluss an einen Kostenvoranschlag, für den die Förderung bezogen wurde, die Reparatur beauftragt, so muss diese bei demselben Betrieb durchgeführt werden. Die Förderung ist pro Gerät inklusive Kostenvoranschlag mit maximal 200 Euro begrenzt.

Ein Bon kann für die Reparatur und/oder den Kostenvoranschlag eines Gerätes verwendet werden.

Förderbare Kosten

  • Arbeitszeit (inkl. Anfahrtskosten)
  • Materialkosten
  • Versandkosten bei Material- und Ersatzteilbestellungen

Wie kann ein Reparaturbon beantragt werden?

1. Beantragung des Reparaturbon (für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag) auf www.reparaturbonus.at, unter Angabe folgender Daten:

  • Angaben zum:zur Antragsteller:in (Vor-, Nachname und Geburtsdatum)
  • Wohnadresse in Österreich (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland)
  • E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Kontonummer (IBAN)
Hinweise zur Gültigkeit des Bons:
  • Nach Beantragung wird Ihnen der Bon per Mail zugesandt bzw. steht zum Download zur Verfügung.
  • Der Bon kann ausgedruckt oder digital gespeichert verwendet werden.
  • Der Bon ist nach Erstellung drei Wochen gültig. Bei Nichteinlösen des Bons (d.h. sollte kein Reparaturauftrag erteilt werden) verfällt dieser nach drei Wochen ab Erstellungsdatum automatisch. Nach dem Verfall kann sofort wieder ein neuer Bon beantragt werden.

2. Einlösen des Reparaturbon nach erfolgter Reparatur bzw. Erhalt des Kostenvoranschlages beim Partnerbetrieb und Bezahlung der Rechnung:

  • Der Bon ist bei Bezahlung der Reparatur und/oder des Kostenvoranschlages beim Betrieb abzugeben.
  • Der gesamte Rechnungsbetrag ist von dem/der Antragsteller:in zu bezahlen.
  • Der Partnerbetrieb reicht die bezahlte Rechnung anschließend bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ein.
  • Sobald der Partnerbetrieb die Rechnung bei der KPC eingereicht hat, wird der/die Antragsteller:in automatisch über die bei der Bon-Erstellung angegeben E-Mail-Adresse, benachrichtigt.

3. Überweisung der Förderung durch die KPC:

  • Die Förderung wird nach Bearbeitung des Antrags durch die KPC, direkt auf das Bankkonto des/der Antragsteller:in überwiesen.

Der Reparaturbon kann schnell und unkompliziert auf www.reparaturbonus.at beantragt und innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe eingelöst werden. Beim Partnerbetrieb ist der gesamte Rechnungsbetrag zu begleichen, die Fördersumme wird direkt auf das Bankkonto des/der Antragsteller:in überwiesen.

Wo kann der Reparaturbon eingelöst werden?

Der Reparaturbon kann ausschließlich bei einem an der Bundesförderungsaktion „Reparaturbonus“ teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst werden. Eine Übersicht aller teilnehmenden Betriebe finden Sie unter www.reparaturbonus.at. Weitere Informationen zu Reparaturbetrieben in Nieder- und Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Kärnten und der Steiermark finden Sie auf www.reparaturfuehrer.at, in Wien auf www.reparaturnetzwerk.at und in Graz auf www.grazrepariert.at.

Besteht eine Kombinationsmöglichkeit mit anderen Förderungen?

Für Reparaturen und/oder Kostenvoranschläge für Reparaturarbeiten, die im Rahmen dieser Bundesförderungsaktion „Reparaturbonus“ gefördert werden, können keine weiteren Förderungen dieser oder einer anderen öffentlichen Stelle in Österreich oder der EU in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass eine beim Reparaturbonus eingereichte Rechnung nicht nochmals bei dieser Aktion selbst oder bei weiteren Förderungsaktionen vorgelegt werden darf.

Kontakt

Weitere Informationen zur Förderungsaktion sowie das Kontaktformular für Auskünfte und Fragen finden Sie unter www.reparaturbonus.at.