Bestand der Beherbergungsbetriebe und Betten

für den Berichtszeitraum November 2024 bis Oktober 2025 (Winter- und Sommersaison 2025) durch.

Wir dürfen Sie ersuchen, für den Berichtszeitraum 2024/2025 Ihre Meldung betreffend die einmal jährlich durchzuführende Bestandserhebung zur Anzahl der Beherbergungsbetriebe und Betten

  • für die vergangene Wintersaison 2024/2025,
  • für die kommende Sommersaison 2025 und
  • für den Berichtszeitraum November 2024 bis Oktober 2025

via Formular F-B3 Tourismusjahr 2024/2025 oder dem Web-Fragebogen bis spätestens 5. Juni 2025 an uns zu übermitteln.

 Für die Betriebe besteht Meldepflicht auf Grund des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBI.Nr.111/2010, und der Tourismusstatistik-Verordnung 2002, idF. BGBl. II Nr. 24/2012.

Dieser Bericht wird streng vertraulich behandelt und nur für statistische Zwecke verwendet.