Eine weitere Maßnahme war die komplette Überarbeitung des Gefahrenzonenplanes.

Gefahrenzonenplan Galtür

Galtür verfügt, sowie die meisten Orte in Österreich über einen Gefahrenzonenplan. In diesem Plan sind all jene Flächen erfasst, in denen Gefahr durch Lawinen oder Wildbäche besteht.

Dieser Gefahrenzonenplan ist das Ergebnis von Berechnungen mittels international anerkannter Rechenmodelle durch Experten der Lawinenverbauung. Er wird durch Erfahrungen der Einheimischen und durch Einträge aus der Chronik ergänzt.

Mit der Erstellung des ersten Gefahrenzonenplanes wurde 1984 begonnen.

Gottfried Hagen wurde damals mit der Planung beauftragt und erinnert sich, dass die Galtürer die Gefahrenzonen größer haben wollte, als damals geplant.

Der aktuelle Gefahrenzonenplan wurde 2008 überarbeitet und 2009 ministeriell genehmigt.

Bild: Aktueller Gefahrenzonenplan Galtür (C) TIRIS

Kriterien für die Abgrenzung der Gefahrenzonen:

Die rote Gefahrenzone umfasst jene Flächen, die durch Wildbäche oder Lawinen derart gefährdet sind, dass ihre ständige Benützung für Siedlungs- oder Verkehrszwecke wegen der voraussichtlichen Schadenswirkung des Bemessungsereignisses oder der Häufigkeit der Gefährdung nicht oder nur durch unverhältnisämßig hohem Aufwand möglich ist.

Die gelbe Gefahrenzone umfasst alle übrigen durch Wildbäche oder Lawinen gefährdeten Flächen, deren ständige Benützung für Siedlungs- oder Verkehrszwecke infolge dieser Gefährdung beeinträchtigt sind.