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| Galtür,den 02. Dezember 2025 | ||
INFOPOST
In der heutigen Infopost:
Informationen zur Anmeldebescheinigung
EWR- und Schweizer Bürger:innen, die in Österreich einen Nebenwohnsitz gemeldet haben und sich länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten, müssen innerhalb von vier Monaten ab dem Tag ihrer Niederlassung persönlich bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck vorsprechen und eine Anmeldebescheinigung beantragen. Wer diese Anmeldebescheinigung nicht fristgerecht (innerhalb von vier Monaten) gemäß dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz beantragt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Die Anmeldebescheinigung ist einmalig zu beantragen. Bei Verlust oder Namensänderung kann sie auf Antrag neu ausgestellt werden. Bereits ausgestellte Anmeldebescheinigungen bleiben weiterhin gültig. Information Anmeldebescheinigung englisch Information Anmeldebescheinigung deutsch
Adventfeier SeniorenbundDie Gemeinde Galtür und Ischgl, der Pflegeverein sowie der Seniorenbund Galtür–Mathon laden alle Seniorinnen und Senioren aus Galtür und Mathon herzlich zur Adventfeier ein.
Seniorennachmittag 2025Anbei findet Ihr die Einladung zum Seniorennachmittag am 8. Dezember 2025 um 15:00 Uhr.
Auszahlung Talvertrag - Schreiben OrtsbauernobmannAnbei das Schreiben des Ortsbauernobmannes betreffend der Auszahlung Talvertragsgeld.
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| https://www.galtuer.gv.at | gemeinde@galtuer.gv.at |
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