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"Der Gast ist König, der Einheimische ebenfalls."

EUW2019

Informationen zur Europawahl 2019

 

Am 26. Mai 2019 findet die Europawahl 2019 statt.

 

Adobe PDF Document icon Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments

Adobe PDF Document icon Kundmachung Informationen über die Ausstellung der Wahlkarten

 

Im folgenden Beitrag stellen wir Informationen zur Wahlberechtigung und Beantragung von Wahlkarten mit Antragsformularen zur Verfügung

 

 

Zur Teilnahme an der Europawahl am 26. Mai 2019 sind Sie berechtigt, wenn Sie:

 

  • spätestens am 26. Mai 2019 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollendet haben werden
  • am Stichtag (12. März 2019) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer österreichischen Gemeinde Ihren Hauptwohnsitz haben ( in diesem Fall erfolgt eine automatische Eintragung in das für die Europawahl erstellte Wählerverzeichnis) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  • Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher sind, spätestens am Wahltag 16 Jahre aalt werden und bis zum 11. April 2019 in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
  • Unionsbürgerin oder Unionsbürger mit einem Hauptwohnsitz in Österreich sind, bei der Hauptwohnsitzgemeinde am Stichtag in der Europa Wählerevidenz eingetragen sind und in Ihrem Herkunftsmitgliedstaat Ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben.

Adobe PDF Document icon Informationsblatt für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher

Adobe PDF Document icon Informationsblatt für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Adobe PDF Document icon Antrag auf Eintragung in die (Verbleib in der) Wählerevidenz und/oder Europa - Wählerevidenz für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher

icons8 web 64 Online Formular Antrag auf Eintragung in die (Verbleib in der) Wählerevidenz und/oder Europa - Wählerevidenz für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher

 

Wie können Sie wählen, wenn Sie am Waltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer Hauptwohnsitz - Gemeinde aufsuchen können?

 

Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:

 

  • am Wahltag in jedem Wahllokal
  • am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte "fliegende Wahlkommission")
  • sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl.

Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen, Sie können am Wahltag in der Gemeinde Ihrer Eintragung in der Europa - Wählerevidenz zufällig das für Sie zuständige Wahllokal aufsuchen).

 

Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?

 

  • Seit dem Tag der Wahlauschreibung
  • bei der Gemeinde, in deren Europa - Wählerevidenz Sie eingetragen sind, aber keinesfalls beim Bundesministerium für Inneres.

Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) anfordern.

 

Adobe PDF Document icon Antrag Wahlkarte zur Europawahl 2019

icons8 web 64 Online Formular Antrag für Wahlkarte

icons8 web 64  Online Formular Antrag auf Besuch der besonderen Wahlkommission

Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?

 

Schriftlich (auch per E- Mail, Telefax oder, wenn vorhanden, über eine Internetmaske):

  • bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 22. Mai 2019)
  • bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 24. Mai 2019, 12:00 Uhr), wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.

 

Mündlich (persönlich, nicht telefonisch):

  • bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 24. Mai 2019, 12:00 Uhr).

Was wird bei der Antragstellung benötigt?

 

Bei der mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument:

  • idealerweise ein amtlicher Lichbildausweis (Pass, Personalausweis, Führerschein)

Bei einer schriftlichen Antragstellung zur Glaubhaftmachung Ihrer Identität:

  • Angabe der Passnummer
  • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises

Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokoumente.

 

Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. wegen Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten muss.

 

Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte erhältlich sein?

 

  • Wahlkarten können ab dem 2. Mai 2019 bei der Gemeinde persönlich abgeholt werden.
  • Bei Antragstellung kann die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der Zustelladresse- auch im Ausland) ersucht werden.

Bitte beachten Sie:

 

  • Beantragen Sie Ihre Wahlkarte bei der Hauptwohnsitz - Gemeinde (Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher bei der Gemeinde, in deren Wuropa - Wählerevidenz Sie eingetragen sind) rechtzeitig!
  • Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
  • Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie ausschließlich bei der Gemeinde, in deren Europa - Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 26. Mai 2019 Ihre Stimme abgeben.
  • Eine Beantragung der Wahlkarte ist keinesfalls beim Bundesministerium für Inneres möglich!