Das Nationale Impfgremium (NIG) empfiehlt Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft worden sind, eine Zweitimpfung. Die zweite Dosis wird mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen, diese sollte frühestmöglich nach mindestens 28 Tagen nach der Erstimpfung erfolgen.

Bitte bringen Sie folgende Dokumente zum Impftermin mit:

  • Ihre Sozialversicherungsnummer (E-card) (falls vorhanden)
  • Ihren Impfpass (falls vorhanden)
  • Ihren Allergiepass (falls vorhanden)
  • Aufklärungs- und Dokumentationsbogen (im Anhang; dieser wird auch vor Ort aufliegen)

Sollten Sie nicht im Besitz einer E-Card sein, aber in Tirol berufstätig oder wohnhaft sein, können Sie dennoch das Angebot einer Impfung wahrnehmen.

Alle Menschen über 18 Jahren und als Ausnahme Kinder, die einer Risikogruppe angehören ab 12 Jahren, oder Gesundheits- und Kinderbetreuungspersonal ab 16 Jahren können sich bereits sechs Monate nach der Zweitimpfung – unabhängig vom Impfstoff – ein drittes Mal impfen lassen. Auf Wunsch kann auch früher geimpft werden, allerdings nicht früher als 120 Tage nach der letzten Impfung.

 Für Personen die bereits mit einem Impfstoff, der nicht zentral zugelassen ist, geimpft wurden (z.B. Sputnik V), empfiehlt sich, im Vorfeld eine AK-Titer Bestimmung durchführen zu lassen, um im Anschluss daran eine Impfung mit einem zugelassenen Impfstoff im Mindestabstand von 4 Wochen zu einer vorangegangenen Impfung zu erhalten. Sie können hier den Status der „Person einer geringen epidemiologischen Gefahr“ mit dem AK-Befund und Impfeintrag im Internationalen Impfausweis ANALOG nachweisen. Ein Zertifikat wird erst dann im Grünen Pass erstellt, wenn eine 2. Impfungen mit einem zentral zugelassenen Impfstoff nach den entsprechenden Mindestabständen erfolgt ist.

 Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an 0512 508 3981

Aufklärungs- und Dokumentationsbogen Corona Schutzimpfung