Die Fragestellung lautet:

"Soll die Gemeinde Galtür, um das Schließen des Hallenbades zu verhindern, eine Kooperation mit der JUFA Gruppe eingehen?"

Stimmberechtigt ist jeder Unionsbürger, der

  1. In der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, es sei denn, dass er sich noch nicht ein Jahr in der Gemeinde aufhält und sein Aufenthalt offensichtlich nur vorübergehend ist,
  2. vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist
  3. spätestens am Tag der volksbefragung das 16. Lebensjahr vollendet hat

Der Gemeinderat hat zudem beschlossen, dass das Ergebnis der Volksbefragung bei einer Beteiligung von 60% der Stimmberechtigten als Verbindlich anzusehen ist.

Wir bitten euch daher an der Volksbefragung teilzunehmen und zukunftorierntiert zu entscheiden.

Informationen:

Informationen zum Projekt findet ihr HIER auf unserer Webseite

oder

Information zum herunterladen

Wahlkarten

Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, ihr Wahlrecht im zuständigen Wahllokal auszuüben, können, sofern sie nicht die Ausübung des Wahlrechtes vor einer Sonderwahlbehörde beantragt haben, die Ausstellung einer Wahlkarte zur Ausübung des Wahlrechtes im Weg der Briefwahl beantragen.

Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte

Antragsformular für eine Wahlkarte Volksbefragung 25.04.2021